Erste Hilfe-Kurs und Arztbesuch

Erste Hilfe

Beim Ersterwerb einer Fahrerlaubnis schreibt der Gesetzgeber eine Ausbildung in der Erstversorgung von Unfallopfern vor.

Seit dem 01.04.2015 ist für alle Fahrerlaubnisklassen eine Ausbildung "Erste Hilfe" gefordert, diese Ausbildung findet eintägig mit einem Umfang von 9 Stunden statt. Die Termine für die Kurse könnt Ihr natürlich auch bei uns im Büro erfragen, wo wir, wenn Ihr wollt, auch gleich einen entsprechenden Platz für euch buchen können.

Die Ausbildung "Erste Hilfe" kann z.B. bei folgenden Anbietern gemacht werden:

Sehen oder nicht sehen ...

Der Sehtest:
Wer einen Führerschein der Klassen A,A1,B,BE,M,S,L oder T machen möchte, muss als Voraussetzung einen Sehtest bestehen.

Der Sehtest kann mit oder ohne Sehhilfe gemacht werden und ist bestanden, wenn die zentrale Tagessehschärfe mindestens 0,7 auf beiden Augen beträgt.

Der Sehtest kann z.B. bei folgenden Anbietern gemacht werden:

  • Fielmann, Weender Str. 51, 37073 Göttingen
  • Brillen ROTTLER, Kurze-Geismar-Str. 13, 37073 Göttingen
  • Apollo-Optik, Am Kaufpark 2, 37079 Göttingen
  • Dräger & Heerhorst, Lange-Geismar-Str. 50, 37073 Göttingen
  • Unger-Optik, Geismar-Landstr. 5, 37083 Göttingen

Wird der Sehtest nicht bestanden, muss die Fehlsichtigkeit mit einer Sehhilfe korrigiert werden. Erfüllt man dann die Bedingungen des Sehtests, ist die erste Hürde zum Führerschein geschafft.

Gehobene Anforderungen bei den Nutzfahrzeugklassen

Bei den Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E reicht ein einfacher Sehtest leider nicht aus, aufgrund der gehobenen Anforderungen in diesen Klassen, muss das Sehvermögen untersucht werden durch einen

  • Augenarzt,
  • einen Arzt mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin"
  • einen Arzt mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin"
  • einen Arzt bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung
  • einen Arzt des Gesundheitsamtes oder
  • einen anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung

Gesund?

In den Nutzfahrzeugklassen ist zusätzlich durch einen der o.g. Ärzte zu untersuchen, ob Erkrankungen vorliegen, die die Eignung zum Erwerb des Führerscheins ausschließen.

Bei den Klassen D, D1, DE, D1E müssen ausserdem besondere Anforderungen erfüllt werden hinsichtlich:

  • Belastbarkeit
  • Orientierungsleistung
  • Konzentrationsleistung
  • Aufmerksamkeitsleistung
  • Reaktionsfähigkeit

Eine evtl. vorhandene Untersuchungsbescheinigung darf nicht älter als 1 Jahr sein.