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Gabelstapler-Ausbildung

Gabelstapler-Ausbildung nach aktuellsten berufsgenossenschaftlichen Vorschriften.

Gabelstapler

Die Ausbildung

Gemäß § 7 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ dürfen nur Fahrer/innen auf Gabelstaplern eingesetzt werden, die für diese Tätigkeit geeignet, sowie ausgebildet sind und die Befähigung auch nachweisen können.

Wir bieten Ihnen Gabelstaplerfahrer-Ausbildung nach aktuellsten berufsgenossenschaftlichen Vorschriften an. Termine und Preise auf Anfrage. Gerne unterbreiten wir Ihnen auch ein spezielles Angebot für ein Firmenseminar.

  • Rechtliche Grundlagen (DGUV Grundsatz 308-001, DGUV Vorschrift 68)
  • Unfallursachen
  • Lastaufnahme, Stapel- und Ladeübungen
  • Technische Grundlagen
  • Wartung und Pflege

Nach DGUV Grundsatz 308-001, DGUV Vorschrift 68 (ehemals BGG 925) bedarf es zum Führen von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand einer Grundeinweisung.

Für weitere Informationen steht Ihnen unser freundliches Büropersonal gerne telefonisch oder persönlich in unserer Hauptstelle in der Reinhäuser Landstr. 32 zur Verfügung.

Wir sind stets bemüht, zeitnah einen neuen Termin anbieten zu können.

Ansonsten bitten wir um rechtzeitige Anmeldung, jeder Kurs findet ab drei Teilnehmern statt.

Aktuelle Termine:

  • 24.05. + 25.05.2023
  • 19.06. + 20.06.2023
  • 21.08. + 22.08.2023
  • 25.09. + 26.09.2023
  • 01.11. + 02.11.2023
  • 11.12. – 13.12.2023